Willkommen bei den Fachanwälten Calw


Was früher „Barth und Kollegen“ war – sind heute die „Fachanwälte Calw“. Was bleibt ist die Kompetenz und die Leidenschaft!

Unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, die Ihre Interessen engagiert und zielorientiert vertreten.

Mit großem Sachverstand bringen wir Ihren Rechtsstreit auf eine objektive und lösungsorientierte Ebene und verlieren das Ziel unserer Mandanten nicht aus den Augen.

Unser kooperatives Verhandlungsgeschick, konsequentes Konfliktmanagement, juristische Kompetenz und Leidenschaft verhelfen Ihnen zu ihrem Recht.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem unserer Fachanwälte.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über einen Teil unserer Schwerpunkte:

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der abhängigen Beschäftigung befassen. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Baurecht

Das private Baurecht (Bauvertragsrecht) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten, also die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber eines Bauwerks und denjenigen, die das Bauwerk planen und ausführen (z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Im Gegensatz dazu regelt das öffentliche Baurecht die Zulässigkeit und die Grenzen der baulichen Nutzung des Bodens.

Architektenrecht

Das Architektenrecht regelt in verschiedenen Gesetzen die Rechte und Pflichten von Architekten. Beim Architektenvertrag handelt es sich in der Regel um einen Werkvertrag, weshalb für die Beziehung zum Bauherrn vor allem die Regelungen des BGBs und der HOAI, also der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, maßgeblich sind.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge, d.h. wer beim Tod einer Person Erbe wird, aber auch in welchem Umfang und in welcher Form vom gesetzlichen Erbrecht abgewichen werden darf, z.B. durch Testament. Auch die mit dem Tod des Erblassers entstehenden Rechte und Pflichten der Erben sind Gegenstand des Erbrechts.

Familienrecht

Im Familienrecht sind die Beziehungen zwischen Verwandten, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften geregelt.
Hierbei geht es um Fragen der durch die Verwandtschaft bestimmten Unterhaltsansprüche, beispielsweise Kindesunterhalt und Elternunterhalt. Wie und in welchem Umfang ist ein Kind verpflichtet, für seine im Heimlebenden Eltern Unterhalt zu zahlen.
Alle Fragen, die mit Trennung und Scheidung zu lösen sind, sind im Familienrecht normiert. Insbesondere als Fragen des Ehegattenunterhalts bei Trennung und Scheidung, Kindesunterhalt, Verteilung des Hausrats, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung und alle finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung.
Aber auch die Frage der elterlichen Sorge, Aufentaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder werden geregelt.

Strafrecht

Das „schärfste Schwert des Staates“ gegen seine Bürger. Im Strafgesetzbuch (StGB) und Nebengesetzen (z. B. BtMG, WaffenG, WehrstrafG, …) erfasste Straftatbestände, deren Begehung grds. mit Geld- oder gar Freiheitsstrafe geahndet wird.

Verkehrsrecht

Alle Probleme rund um den Straßenverkehr werden hier behandelt; sei es vom Erwerb bis zum Entzug der Fahrerlaubnis, dem Kauf-/Verkauf eines Fahrzeugs oder dessen Reparatur, und natürlich auch Bußgeldsachen oder Verkehrsstrafsachen.

Handelsrecht

Als Handelsrecht bezeichnet man die besonderen Regelung, welche unter Kaufleuten oder im Rechtsverkehr mit einem Kaufmann gelten. Die Regelungen finden sich im wesentlichen im Handelsgesetzbuch.

Gesellschaftsrecht

Nach § 705 BGB liegt eine Gesellschaft unter drei Voraussetzungen vor:

  1. Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag,
  2. der Zusammenschluss dient einem gemeinsamen Zweck,
  3. die Vertragsschließenden verpflichten sich, den gemeinsamen Zweck zu fördern.

Wir unterscheiden zwischen Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG und KG) und Körperschaften (z.B. GmbH, AG und Verein. .